Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage
Abmeldung von Prüfungen:§ 18(1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag schriftlich (zB. EMail) oder elektronisch bei der Prüfer_in von der Prüfung abzumelden, bei kommissionellen (Abschluss)Prüfungen bei dem_der Studiendekan_in
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist der_die Studiendekan_in auf Vorschlag der Prüferin_des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für den folgenden Prüfungstermin von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann der_die Studierende nachweisen, dass er_sie durch einen wichtigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Die schriftliche Prüfung in Straßenwesen besteht aus einem Theorie- und einem Rechenteil. Für den positiven Abschluss der Prüfung müssen beide Teile positiv absolviert werden. Sollte ein Teil negativ ausfallen, muss die gesamte Prüfung (Theorieteil und Rechenteil) wiederholt werden.
Im ersten Teil (Theorieteil, Dauer: 1 Stunde) sind keine Hilfsmittel (keine Formelsammlung, kein Taschenrechner) erlaubt.
Im zweiten Teil (Rechenteil, Dauer: 2 Stunden), welcher nach Einsammeln des ersten Teils bearbeitet wird, dürfen ausschließlich die vom Institut ausgeteilten Formelsammlungen und nicht programmierbare Taschenrechner verwendet werden