Eine schriftliche Prüfung über die Vorlesungsinhalte. Die Prüfung dauert 100 Minuten und besteht aus 5 Aufgaben. Diese Aufgaben setzen sich wie folgt zusammen
- Bei 3 Aufgaben liegt das Schwergewicht bei Rechenaufgaben, die in Art und Umfang in etwa Aufgaben aus der begleitenden Übung entsprechen.
- 2 weitere Aufgaben sind eher theoretischer Natur und betreffen Definitionen, Sätze, Beweis(skizzen) und Zusammenhänge aus der Vorlesung.
Für die Prüfung werden insgesamt 40 Punkte vergeben; dabei entsprechen 35-40 Punkte einem “Sehr Gut”, 30-34 Punkte einem “Gut”, 25-29 Punkte einem “Befriedigend”, 20-24 Punkte einem “Genügend” und weniger als 20 Punkte einem “Nicht Genügend”, womit die Prüfung zu wiederholen wäre.
Erlaubte Hilfsmittel:
1) Mathematische Formelsammlung: Zugelassen ist die am Institut für Diskrete Mathematik und Geometrie erhältliche "Formelsammlung zu Mathematik für Chemiker" und/oder die „Mathematische Formelsammlung“ von Götz, Kraft, öbv, 13. Auflage (oder frühere Auflagen davon mit weiteren Autoren Bürger, Unfried, Haschkovitz). Andere Formelsammlungen sind explizit nicht zugelassen und es sind keinerlei Ergänzungen in der Formelsammlung erlaubt.
2) Taschenrechner (TR): zugelassen sind nur TR, die die Grundoperationen mit Zahlen und die Grundfunktionen (Wurzeln, Winkel- und Exponentialfunktion(en) und ihre Umkehrfunktionen) auswerten können; nicht erlaubt sind TR mit einer der folgenden Funktionen: Berechnung von Integralen oder Ableitungen (eine Taste am TR mit Integralzeichen ist ein klares Merkmal für einen nicht zugelassenen TR!), Zeichnen von Funktionsgraphen, Operationen mit Matrizen, integriertes Computeralgebrasystem, programmierbare TR
3) Die Verwendung von künstlicher Intelligenz bei der Prüfung ist in jeglicher Form verboten.
Wann immer möglich werden Prüfungen im Hörsaal durchgeführt.
Erforderliche technische Ausrüstung im Fall einer online-Prüfungen: Computer mit Kamera, Lautsprecher und Mikrophon; stabile Internet-Verbindung, Drucker.
Für detaillierte Regelungen zur online-Prüfung wird auf die Homepage der LVA verwiesen.
Mündliche Nachfragen nach der schriftlichen Prüfung zu Authentifikationszwecken sind möglich.