Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage die zentralen Begriffsbildungen und Rechenmethoden der Lehrveranstaltung korrekt anzuwenden. Dies beinhaltet auch die Fähigkeit die Begriffsbildungen und Methoden – in dem für das Anwenden notwendigen Ausmaß – zu verstehen und wiederzugeben.
In der Vorlesung werden die Begriffe und Methoden motiviert, erklärt und an Beispielen illustriert. Das Skriptum, passende Lehrbücher sowie Onlinetools sollen ergänzend benützt werden.
Die Kommunikation zur Vorlesung erfolgt über den TUWEL-Kurs der Vorlesung. Sie können sich selber zu Beginn in den TUWEL-Kurs einschreiben.
Eine Anmeldung zur Vorlesung ist aktuell nicht notwendig.
Für die Vorlesungsprüfung ist allerdings (vor dem jeweiligen Termin) eine Anmeldung via TISS notwendig.
Die Prüfung erfolgt schriftlich. Es sind Beispiele zu lösen sowie Fragen zur Theorie zu beantworten.
Die schriftliche Prüfung findet wenn möglich in Präsenz als Klausur von 120 Minuten statt. Sofern teilweise oder in Gänze online Klausuren notwendig sind, gilt für diese folgendes:
- Für die online Teilnahme an Prüfungen und Tests sind eine stabile Internetverbindung sowie zwei Endgeräte mit Kameras erforderlich, beispielsweise ein Laptop und ein Smartphone.
- Studierende, die für die Teilnahme an der Prüfung z.B. nicht über die erforderlichen technischen oder räumlichen Voraussetzungen verfügen, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Prüfung persönlich in Räumlichkeiten und mit der Infrastruktur der TU Wien unter persönlicher Aufsicht absolvieren. Die Studierenden haben diesen Bedarf im Rahmen der Prüfungsanmeldung den Prüfenden mitzuteilen.
- Eine Prüfungsaufzeichnung kann von den Lehrenden dann durchgeführt werden, wenn sie als Maßnahme im Rahmen der Prüfungsaufsicht erforderlich ist, um eine ordnungsgemäße Ermittlung der Prüfungsleistung zu gewährleisten. Die Prüfungen und Übungstests werden u.U. aufgezeichnet, was hiermit spätestens mit Beginn der jeweiligen Anmeldefristen (siehe unten) bekanntgegeben wurde. Die entsprechende Datenschutzinformationen sind zu beachten. Eine ausdrückliche Zustimmung der Studierenden zur Aufzeichnung ist nicht erforderlich, weil öffentliches Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO) an ordnungsgemäßer Leistungsbeurteilung und somit an der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen und Tests besteht.
- Werden während der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet und erlangt der Prüfende davon Kenntnis, wird der betroffene Studierende zunächst ermahnt und die Ermahnung wird im Prüfungsprotokoll dokumentiert. Bei nochmaliger Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels wird mangels Möglichkeit der Feststellung der tatsächlichen Eigenleistung, der Unmöglichkeit der Abnahme des unerlaubten Hilfsmittels und der damit verbundenen Unmöglichkeit der Leistungsbewertung die Prüfung abgebrochen und negativ beurteilt.
- Zur Qualitätssicherung, Verhinderung der Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln und zur Sicherstellung der Eigenständigkeit der Leistung der Studierenden werden bei schriftlichen Prüfungen und Tests innerhalb von längstens vierWochen ab Ablegung der Prüfung (§ 74 Abs. 4 UG) u.U. auch folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Einsatz von Programmen zur Identifkation von Plagiaten oder Textähnlichkeiten,
- mündliche Nachfragen zur Prüfung zur Plausibilisierung von Antworten.