Seitens der Raumordnung wird nicht zuletzt mit dem Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 und den zentralen Zielsetzungen des Ressourcenschutzes und des sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden diese Entwicklung kritisch gesehen.
Anhand des Freizeitwohnsitzprojektes am Klippitzthörl soll geprüft werden, was derartige Planungsüber-legungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen speziell hinsichtlich den Zielsetzungen der Vermeidung einer Zersiedelung und des Bodensparens bedeuten.