Der Austausch von Energie über Unternehmensgrenzen hinweg unterliegt aktuell einer Vielzahl von organisatorischen, rechtlichen und technischökonomischen Hürden. Das vorliegende EU-Winterpaket, das voraussichtlich im Herbst 2018 Gültigkeit erlangen wird, wird eine Reihe von neuen rechtlichen Voraussetzungen für die Bildung von sogenannten Energiegemeinschaften ermöglichen, wodurch der Austausch von erneuerbarer Energie über Unternehmensgrenzen hinweg vereinfacht werden sollte: die Unternehmen können eine aktivere Rolle einnehmen und lokale Kooperation eingehen.
Für diese Energiegemeinschaften tauchen viele nun neue Frage- und Problemstellungen auf:
- Welche Unternehmen passen gut zu einer entstehenden Energiegemeinschaft?
- Wer koordiniert Lieferung/Bezug/Speicherung von Energiegemeinschaften?
- Wie groß sind die (monetären) Vorteil solcher Energiegemeinschaften?