Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage die Tätigkeiten eines fachbezogenen 2-monatigen Betriebspraktikums zu dokumentieren. Dies muss vorab mit den Studiendekanen_innen abgeklärt werden. Eine Genehmigung nach Antritt des Praktikums ist nicht möglich.
Durch Vorlage eines Berichts und Bestätigung durch die Firma, kann ein facheinschlägiges 1-monatiges Firmenpraktikum hierfür verwendet wendet werden.
Firmenpraktikum und Bericht
Nach dem Praktikum ist eine Tätigkeitsbeschreibung, welche von der oder dem Vorgesetzten unterschrieben wurde, einzureichen.
Nicht erforderlich