Frontalvortrag, Diskussion, gemeinsame Evaluation von Fallbeispielen, Videobeispiele mit Analyse
HINWEISE ZUM VORLESUNGSBETRIEB WÄHREND COVID19
Aus aktuellen Gründen findet diese Vorlesung heuer nicht als Präsenzlehre statt. Prof. Dr. Palm hat Ihnen die aktuellen Vorlesungsunterlagen (drei Foliensätze Automobillogistik Teil 1 bis 3) ins TUWEL hochgeladen. Diese sind der prüfungsrelevante Teil der Vorlesung. Zur Lernunterstützung hat Prof. Dr. Palm Ihnen ein Lehrbuch (Florian Klug) und verschiedene Online-Videos hochgeladen. Diese Videos sind aus einer früheren Vorlesung und daher nicht 100%ig mit dem Foliensatz ident, aber umfassen m.E. alle notwendigen Inhalte. Bitte schauen Sie sich die Videos an. Einige relevante Fragen sind in den Lernfragen zusammengefasst.
Prof. Dr. Palm wird Ihnen im Laufe der kommenden Woche noch weitere Videos hochladen - im Moment sind 4 Videos (1, 2, 3a und 3b) online. Er wird Ihnen nochmal eine Nachricht schicken, wenn alle Videos bereitgestellt sind.
Sollten Fragen offen sein, bietet Prof. Dr. Palm Ihnen an, eine online Sprechstunde am Vormittag des 12. Mai 2020 ab 9 Uhr mit GoToMeeting online durchzuführen. Stellen Sie hierzu bitte ins Frageforum bis 11. Mai 2020, 16 Uhr. Direkt erreichen Sie Prof. Dr. Palm per email unter: daniel.palm@tuwien.ac.at Bitte stellen Sie alle Fragen von allgemeinem Interesse ins Frageforum.
Für organisatorische Fragen (Prüfung, Prüfungsdurchführung, allgemeiner Zugang zur Lehrveranstaltung oder TUWEL) wenden Sie sich bitte ans Institut: Herr Leithner, Thomas thomas.leithner@fraunhofer.at
Abschlussprüfung 60 Minuten
Für die Teilnahme an einem Prüfungstermin ist die fristgerechte Anmeldung (für den jeweiligen Prüfungstermin) in TISS erforderlich. Studierende, welche die Anmeldefrist nicht einhalten, können nicht zur Prüfung antreten! Anfragen diesbezüglich (persönlich oder per Email/Telefon) werden nicht beantwortet!
Prüfungssperren
Gemäß den Studienrechtlichen Bestimmungen (Mitteilungsblatt 2014, 3. Stück; Nr.22) gelten folgende Regeln für die Abmeldung von Prüfungen.
§ 18a. (1)) ergaben Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der in Absatz (2) angeführten Möglichkeit, Studierende, welche bei der Prüfung ohne vorherige Abmeldung nicht erscheinen, Gebrauch gemacht wird
Prüfungseinsicht: Anmeldung per E-Mail an markus.steinlechner@tuwien.ac.at
Fundierte Kenntnisse im Produktions-, Logistik-, Qualitäts-, Prozess- und Projektmanagement