Organisationsformen der Produktion/Fertigung, Produktionsplanung und -steuerung, Grundlagen der Logistik, Qualitätssicherung und -management, QM-Systeme
Informationen zur Abhaltung der LVA finden Sie auf TUWEL.
Impulsvorträge, interaktive Erarbeitung der Kerninhalte, Diskussion von Fallbeispielen, Videos und zahlreiche konkrete Praxisbeispiele aus der aktuellen Umsetzung in Organisationen, Literaturhinweise
Schriftliche Prüfung (Multiple Choice)
Informationen über den Ablauf der Prüfung finden Sie im TUWEL Kurs E330-02 Prüfungen 2024W/2025S (Kurs: E330-02 Prüfungen 2024W/2025S | TUWEL (tuwien.ac.at)). In diesen Kurs müssen Sie sich selbst einschreiben.
Die Durchführung der Musterprüfung im Safe Exam Browser in TUWEL ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur eigentlichen Prüfung.
Für die Teilnahme an einem Prüfungstermin ist die fristgerechte Anmeldung (für den jeweiligen Prüfungstermin) in TISS erforderlich. Studierende, welche die Anmeldefrist nicht einhalten, können nicht zur Prüfung antreten! Anfragen diesbezüglich (persönlich oder per Email/Telefon) werden nicht beantwortet!
Prüfungssperren
Gemäß den Studienrechtlichen Bestimmungen (Mitteilungsblatt 2014, 3. Stück; Nr.22) gelten folgende Regeln für die Abmeldung von Prüfungen.
§ 18a. (1)) ergaben Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass von der in Absatz (2) angeführten Möglichkeit, Studierende, welche bei der Prüfung ohne vorherige Abmeldung nicht erscheinen, Gebrauch gemacht wird
Prüfungseinsicht: Anmeldung per E-Mail an lehreBTSP@tuwien.ac.at