Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, über die Grundlagen LVA hinausgehend, wesentlich tiefere Kenntnisse zu Fahrzeugantriebstechnik - insbesondere dem nach wie vor dominanten Verbrennungsmotor, aber ebenso zu alternativen Antrieben zu erlangen.
Auf der Basis der Vorlesung "KFZ-Antriebe" erfolgt die vertiefte Behandlung folgender Punkte:<
1. Ladungswechsel
2. Aufladung
3. Motormechanik
4. Elektronik und Mechanik für die Motorsteuerung
5. Aktuelle Enwicklungen bei Otto- und Dieselmotoren
6. Emissionen
7. Alternative Kraftstoffe und Antriebssysteme
8. Motorische Messtechnik
Mündlicher Frontalvortrag unter Zuhilfenahme von Folien (PowerPoint), eines Skriptums zum Download und diverser Anschauungsobjekte als Hardware. Diese werden üblicherweise den Hörerinnen durchgegeben. Ergänzend kommen Video und Animationen zum Einsatz.
Prüfungen finden (schriftlich) zu den monatlichen Instituts-Prüfungsterminen statt (die Termine sind ersichtlich in der LV 315.282 "KFZ-Technik", alle dort angegebenen Termine sind potentielle Prüfungstermine für diese Lehrveranstaltung). Stehen Sie nach der schriftlichen Prüfung zwischen den Noten 1 und 2 bzw. 4 und 5, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung, jeweils am 2. auf die Prüfung folgenden Freitag ab 10 Uhr.
Die Lehrveranstaltung wird nicht in jedem einzelnen Monat geprüft, sondern - abhängig von Nachfrage und Platz im Hörsaal - möglichst oft! Anmeldungen sind jeweils nur zum nächstmöglichen Termin möglich!
Prüfungsan- und abmeldungen erfolgen im TISS, sofern ein Termin angelegt ist. Ist kein Termin im TISS ersichtlich, bitte eine E-Mail an info@ifa.tuwien.ac.at senden, unter Angabe von Lehrveranstaltung, Matrikelnummer und Kennzahl.
Da die schriftlichen Prüfungen parallel stattfinden, ist pro Termin die Anmeldung zu nur 1 Prüfung gestattet! Mehrfachanmeldungen werden nicht toleriert, zumal Sie anderen Kandidaten die Prüfungsplätze wegnehmen. Nicht-Erscheinen zum angemeldeten Prüfungstermin hat eine Prüfungssperre von 8 Wochen (gem. § 18a Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“) zur Folge! Abmeldungen außerhalb der Frist können nicht berücksichtigt werden!