Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die Grundstrukturen des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts und der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (inkl. EuGH und EGMR) zu beschreiben und zu erklären.
In einem demokratisch legitimierten Rechtsstaat bedürfen Entscheidungen der Exekutive einen gesetzlichen Rahmen, der nicht nur die anzuwendenden inhaltlichen Vorschriften enthält (materielles Recht), sondern auch genau festlegt, nach welchen Parametern und Verfahrensgrundsätzen derartige Entscheidungen durch die Verwaltung zu treffen sind. Diese wesentliche Notwendigkeit wird durch die Normen des Verwaltungsverfahrensrechts sichergestellt, welches grundlegende Regeln für das Handeln der öffentlichen Hand – sei es beispielsweise im Zuge einer Baugenehmigung oder der Genehmigung weitreichender Infrastrukturprojekte – aufstellt. Werden jene Grundsätze durch das Verwaltungshandeln verletzt, so garantiert das Rechtsschutzsystem des öffentlichen Rechts, diese Mangelhaftigkeiten einer Überprüfung zugänglich zu machen und, falls nötig, zu korrigieren.
Im Zuge der LV werden die Studierenden anhand konkreter Fallbeispiele insb aus den Bereichen des Planungs-, Anlagen- und Umweltrechts an die wesentlichen Merkmale von Ermittlungs- und Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb der öffentlichen Verwaltung herangeführt. Ziel der LV ist, dass die Studierenden in der Lage sind, verwaltungsverfahrensrechtlich problematische Aspekte in der Praxis frühzeitig zu erkennen und richtig einzuordnen. Ihnen soll das nötige Wissen vermittelt werden, um mit Fachjurist:innen in eine fundierte Diskussion treten zu können.
Diverse Rechtsfragen mit Blick auf die allgemeinen und verfassungsrechtlich relevanten Prinzipien behördlichen Handelns, Kompetenzfragen (Behördenzuständigkeit), das Ermittlungsverfahren, das Rechtsschutzsystem des öffentlichen Rechts und die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts (inkl EuGH und EGMR) stehen im Mittelpunkt. Sowohl die Kommunikation mit Behörden, als auch rechtliche Möglichkeiten der Beteiligung (als Partei) und Partizipation (im Verfahren zur Erlassung von FWP) werden behandelt. Neben der zentralen Rolle der Parteienrechten soll hierbei auch ein Hauptaugenmerk den gegenwärtigen Entwicklungen im öffentlichen Recht hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Umweltangelegenheiten geschenkt werden. Diese ergeben sich aus unions- und völkerrechtlichen Vorgaben (Aarhus-Konvention) und sollen eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Zivilgesellschaft bei exekutiven Entscheidungsprozessen gewerkstelligen. Dahingehend wird die relevante EuGH Judikatur sowie deren Einfluss auf das österreichische Rechtssystem dargestellt und analysiert.
Die verfahrensrechtlichen Aspekte werden auf Grundlage der nachfolgenden Materiengesetze bearbeitet: Raumordnungsrecht, Baurecht; Anlagenrecht; Strategische Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung; Naturschutz-, Forst- und Wasserrecht.
Der Lehrstoff wird von den Studierenden anhand konkreter Fallstudien und dazu formulierter Rechtsfragen vorbereitet. Im Rahmen der LV-Einheit wird die Falllösung im Detail unter Zuhilfenahme von online-Recherchetools und unter Anwendung der entsprechenden Gesetzestexte gemeinsam erarbeitet und diskutiert.