Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage rechtliche Frage- und Problemstellungen zum Öffentlichen Raum zu thematisieren. Sie verstehen, wie die österreichische Rechtsordnung den Öffentlichen Raum regelt und damit strukturiert und gestaltet. Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen und wichtige Judikatur dazu kennen und können darauf aufbauend den Diskurs zu den rechtlichen Voraussetzungen für den Öffentlichen Raum mitgestalten.
Wem gehört der Öffentliche Raum? Ist der Öffentliche Raum eine juristische Kategorie? Wie sind die Eigentumsverhältnisse am Öffentlichen Raum geregelt? Wer darf was im Öffentlichen Raum? Für welche Aktivitäten braucht man eine Genehmigung und warum? Plakatieren, demonstrieren, ausstellen, experimentieren, sich fortbewegen, erholen, Flächen aneignen, lehren … was ist gestattet, unter welchen Bedingungen und was verboten? Wer haftet, wenn sich im öffentlichen Raum Unfälle oder Schäden ereignen?
Wir wollen diesen Fragen im Seminar anhand von konkreten Praxisbeispielen und Fällen aus der Judikatur nachgehen, diese gemeinsam aufarbeiten und darauf aufbauend analysieren, wie das Recht den Öffentlichen Raum konzeptioniert und was daraus für die Stadtentwicklung und unser Leben in der Stadt folgt. Auf dieser Basis können wir den rechtlichen Rahmen in der Folge kritisch hinterfragen und Möglichkeiten einer Neuordnung andenken.
In der Gruppe werden relevante Fragestellungen und bekannte Probleme sowie der Handlungsbedarf gemeinsam erörtert und geclustert. . Diverse Fragestellungen sollen in Gruppen (von 2-3 Studierende) auf Grundlage von Literatur / Gesetzesstellen / Judikatur und Interviews mit relevanten Behörden erarbeitet und präsentiert werden (Präsentationsmodus frei wählbar). Erfassen des Gesamtbildes durch Zusammentragen der einzelnen Fragen und Probleme im Plenum. Kritischer Diskurs mit zuständigen Entscheidungsträgern und gemeinsames Andenken von Möglichkeiten einer Neuordnung. Gestalten eines gemeinsamen Endprodukts (Format noch offen), mit welchem das Thema öffentlichkeitswirksam gemacht werden soll.
Seminararbeiten und Präsentationen; Aktive Mitarbeit in den Diskussionsrunden und bei der Gestaltung des Endproukts
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine Fortmeldung zu einem der folgenden Studien:
Keine.