Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage die für die Raumplanung relevanten Rechtsbereiche zu benennen und den durch diese Rechtsbereiche gesetzten Rahmen für die Raumplanung zu beschreiben. Neben einer Wiederholung des Raum- und Bauordnungsrechts (welches in einer eigenen VO im Bachelorstudium ausführlich behandelt wird), werden in dieser LVA die folgenden Rechtsbereiche besprochen: Ortsbild- und Denkmalschutzrecht; Anlagenrecht; Umweltverträglichkeitsprüfungen; Naturschutzrecht; Energierecht; Verkehrsrecht; Rechtlicher Rahmen für die Soziale Infrastruktur; Vergabe- und Beihilfenrecht. Die Studierenden haben Rechtsfragen aus diesen Rechtsbereichen, die im Zuge von raumplanerischen Prozessen auftreten können, erörtert. Sie besitzen das entsprechende juristische Werkzeug, um die Rechtsfragen beantworten zu können.
Neben einer Wiederholung des Raumordnungsrechts werden in dieser LVA die folgenden Rechtsbereiche besprochen: Bau-, Ortsbild- und Denkmalschutzrecht; Anlagenrecht; Umweltverträglichkeitsprüfungen; Naturschutzrecht; Energierecht; Verkehrsrecht; Rechtlicher Rahmen für die Soziale Infrastruktur; Vergabe- und Beihilfenrecht. Es wird der gesetzliche Rahmen erläutert und wie dieser in die sonstige Rechtsordnung eingebettet ist. Relevante Judikatur von Höchstgerichten wird besprochen.
Den Studierenden werden vorab Unterlagen (Entscheidungen von Höchstgerichten, Artikel aus Medien und rechtswissenschaftlicher Literatur) und Fragen zu den jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt, welche vorab vorzubereiten sind. Zu Beginn der Einheiten wird auf Grundlage dieser Unterlagen in einem gemeinsamen Diskurs die Relevanz der jeweiligen Rechtsbereiche für die Raumplanung besprochen. Der Lehrstoff wird anhand von konkreten Rechtsfällen (zB UVP-Prüfung für den Heumarkt oder anderen Städtebauvorhaben) bzw öffentlich diskutierten Rechtsproblemen (zB nachträgliche Evaluierung von Straßenbauprojekten, Ausbau Erneuerbarer Energieträger) vermittelt.
Mitarbeit in den Einheiten, schriftliche Klausur und Hausarbeit.
Voraussetzung für die Anmeldung ist eine Fortmeldung zu einem der folgenden Studien:
Die Literaturhinweise erfolgen zu den jeweiligen Einheiten über TUWEL.
Die Absolvierung der LVA Grundlagen des Rechts für die Raumplanung ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.