Die in den Vorlesungen "Bau- und Planungsrecht" vermittelten Kenntnisse sollen mit Hilfe aktueller Fälle der Höchstgerichte wiederholt, vertieft und auf praktische Anwendungsbeispiele übertragen werden. Die Einzelfälle sollen Rückschlüsse auf Grenzen des planerischen und behördlichen Ermessenspielraums sowie rechtliche Bindungen aufzeigen. Aktuelle bau- und raumordnungsrechtliche Tendenzen sollen aufgezeigt werden. Durch die notwendigen Diskussionbeiträge der Studierenden in überschaubaren Gruppen sollen die aktive Mitarbeit gefördert und die Qualität der Diskussionbeiträge verbessert werden.
Die Lehrveranstaltung ist ein Seminar zu der Vorlesung Bau- und Planungsrecht und trägt den Untertitel "Bauen und Planen vor Gericht". Anhand ausgewählter Erkenntnisse der Höchstgerichte werden einerseits typische Rechtskonflikte im Berich des Bau- und Planungrechts behandelt und deren Lösungen durch die Höchstgerichte aufgezeigt. Dabei werden insbesondere verfassungrechtliche Probleme bei Planungsmaßnahmen, wie komptenzrechtliche Aspekte, Gleichheitssatz, Grundrecht auf Eigentum oder Legalitätsprinzip, besprochen. Andererseits werden besonders aktuelle baurechtliche Fragestellungen, wie stadt- und ortsbildübliche Gestaltung versus architektonische Gestaltungsfreiheit, diskutiert. Die Studierenden bereiten sich auf die einzelnen Seminareinheiten durch ein Bearbeiten des jeweiligen Falles vor und diskutieren in der Übung ihre Überlegungen.
mündlich - die wesentliche Leistungserbringung erfolgt durch die Vorbereitung auf und die Mitwirkung in den einzelnen Seminareinheiten.
Die erforderlichen Seminarunterlagen sind ab dem 12.10. am Fachbereich für Rechtswissenschaften, Argentinierstraße 8, 3. Stock, im Sekretariat gegen eine Koperbeitrag von 4 Euro erhältlich.
Am 17.10. wird in der ersten SE-Einheit das Perchtolds-Erkenntnis VfSlg 8280/1978 besprochen.