Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die Bedeutung und Aufgaben der überörtlichen Planung im österreichischen Planungssystem sowie deren Instrumente zu beschreiben.
Grundlegende Elemente, die zur Erstellung formeller Planungsinstrumente erforderlich sind, können von Studierenden definiert werden. Durch die Diskussion konkreter Beispiele erlangen Studierende die Fähigkeit, Aufbau, Inhalt und Wirkung dieser Instrumente zu übertragen und kritisch zu reflektieren.
Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende außerdem fähig, das informelle Instrumentarium der überörtlichen Planung zu definieren.
In der Lehrveranstaltung wird die Entwicklung der überörtlichen Raumplanung in Österreich Instrumente betrachtet. Die Bedeutung und Aufgaben der überörtlichen Planung im österreichischen Planungssystem werden erläutert und deren Instrumente diskutiert. Den Schwerpunkt bilden dabei die formellen Planungsinstrumente.
Weiters werden die grundlegenden Elemente vermittelt, die zur Erstellung derartiger Instrumente erforderlich sind. Anhand von konkreten Beispielen (z.B. ÖREK, Landesentwicklungsprogramme, Regionale Entwicklungsprogramme, Sachprogramme) werden Aufbau, Inhalt und Wirkung dieser Instrumente erläutert.
Die Lehrveranstaltung vermittelt zudem einen Überblick über das informelle Instrumentarium der überörtlichen Planung. Weitere Inhalte bilden die Instrumente der grenzüberschreitenden Raumplanung sowie Konzepte und Planungen auf europäischer Ebene.
Schriftliche Online-Prüfung
Die Prüfungen finden bis auf weiteres ONLINE statt. Die Prüfung wird in TUWEL geschrieben, die Prüfungsaufsicht erfolgt in einem parallel laufenden ZOOM-Meeting. Detaillierte Informationen zu den Prüfungsmodalitäten sowie Zugangsinformationen für den Prüfungsraum in ZOOM erhalten Sie vor der Prüfung via TlSS-Aussendung.
Online-Prüfungsleitfaden des Forschungsbereiches Regionalplanung und Regionalentwicklung.
FAQ Online-Prüfungen
Was benötige ich für die Online-Prüfung?
Sie benötigen eine stabile Internetverbindung, ein Gerät mit Webcam und funktionierendem Mikrofon (Laptop bzw. Smartphone), ein zweites Gerät mit Tastatur und Bildschirm (zur Prüfungsdurchführung) sowie Ihren TU Wien Studierendenausweis.
Wie sieht der Prüfungsmodus aus?
Die Prüfung besteht aus drei offenen Fragen, die wahlweise entweder per Tastatureingabe oder handschriftlich beantwortet werden können.
Wann und wie bekomme ich genaue Infos zum Prüfungsablauf?
Den Zugangslink zum Prüfungsraum in ZOOM sowie sämtliche Infos zum Ablauf bekommen Sie am Tag vor der Prüfung via TISS-Aussendung zugeschickt.
Wie erhalte ich Zugang zum TUWEL-Kurs, wenn ich zur Prüfung, aber nicht zur VO angemeldet bin?
Sie werden unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist zum TUWEL-Kurs hinzugefügt. Die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der Prüfungsanmeldungsseite.
Darf ich ansonsten irgendwelche Hilfsmittel während der Prüfung verwenden?
Nein, es handelt sich dabei um keine Open Book-Prüfung.
Wird die Prüfung aufgezeichnet?
Nein.
Sonderregelung: Präsenzprüfungen
Auf Basis der Verordnung des Rektorats über Maßnahmen für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen im Sommersemester 2021 sind ab 18.05.2021 unter Einhaltung besonderer Sicherheitsvorkehrungen wieder Präsenzprüfungen möglich. Präsenzprüfungen sind im TISS unter "Prüfungen" eindeutig gekennzeichnet.
FAQ Präsenzprüfungen
Muss ich für die Teilnahme an einer Präsenzprüfung einen negativen Corona-Test vorweisen?
Ja. Studierende müssen bei Betreten der Gebäude an allen vier Hauptstandorten (Freihaus, Getreidemarkt, Gußhaus, Karlsplatz) ein gültiges, behördlich anerkanntes, negatives Covid-19-Testergebnis (digital oder in Papierform) in Kombination mit dem Studierendenausweis vorlegen können. Kann kein derartiges Testergebnis vorgewiesen werden, ist die Teilnahme an Prüfungen nicht gestattet.
Welche Corona-Tests werden anerkannt?
Anerkannt werden Ergebnisse eines behördlich anerkannten PCR-Tests, PCR-Selbsttests von „Alles gurgelt“, einer offiziellen Teststraße und einer befugten Apotheke/Ärzt_in. Ein negatives Ergebnis eines Antigentests darf nicht älter als 48 Stunden, der Nachweis eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Das Ergebnis gilt ab dem Zeitpunkt der Probenentnahme.
Muss ich auch ein negatives Testergebnis vorweisen, wenn ich geimpft bin?
Ja. Ein Impfbescheid ist derzeit für eine Prüfungsteilnahme nicht ausreichend.
Welche Sicherheits- und Hygrienemaßnahmen sind einzuhalten?
An Präsenzprüfungen teilnehmende Studierende haben vom Betreten bis zum Verlassen des TU-Gebäudes durchgehend eine mitgebrachte FFP2-Maske zu tragen (Ausnahme: während der Prüfung). Nach dem Betreten ist eine Handdesinfektion sowie die Registrierung via QR-Code (Contact Tracing) durchzuführen. Es ist stets ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.
Muss ich auch während des Schreibens der Prüfung eine FFP2-Maske tragen?
Nein, die Maske kann am Platz während des Schreibens der Prüfung abgenommen werden.