Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, sich im österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, sowie in den relevanten Bezügen zum EU-Recht zu orientieren und verfügen über solide Grundkenntnisse im bezeichneten Rechtsgebiet.
Einführung in die Grundlagen des Rechts - Einichtungen und Aufgaben des Staates - Grundprinzipien des Verfassungsrechts - Staatsorganisationsrecht - Wahlen und Gesetzgebung - Grundrechte - Organe und Aufgaben der Verwaltung - Handlungsformen der Verwaltung - Verwaltungsverfahrensrecht und Rechtschutz - Einblicke in ausgewählte spezielle Verwaltungsrechtsgebiete (Anlagen- und Baurecht) - Grundzüge des Unionsrechts
Die LVA wird in Präsenz abgehalten! (LIVE im HS - keine Aufzeichnung / Keine Übertragung!).
Wichtige Änderung der Studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung der TU Wien, in Kraft seit 05.02.2014, betreffend die Abmeldung von Prüfungen:
§ 18a. (1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüferin/beim Prüfer oder bei der Studiendekanin/beim Studiendekan von der Prüfung abzumelden.
(2) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 1 abgemeldet zu haben, so ist die Studiendekanin/der Studiendekan auf Vorschlag der Prüferin/des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen. Diese ordnungsrechtliche Frist beginnt mit dem Prüfungstag, an dem die/der Studierende trotz aufrechter Anmeldung ohne vorherige Abmeldung nicht erschienen ist. Die betroffenen Studierenden sind von der Sperre auf geeignete Weise zu informieren.
(3) Kann die/der Studierende nachweisen, dass sie/er durch einen triftigen Grund (zB. Unfall) oder einen anderen besonders berücksichtigungswürdigen Grund an einer rechtzeitigen Abmeldung gemäß Abs. 1 gehindert gewesen ist, ist die Sperre aufzuheben.
Link zum TUWEL Kurs:
https://tuwel.tuwien.ac.at/course/view.php?id=62225
Ab dem 01.05.2024, 08.00 Uhr: Selbsteinschreibung zum TUWEL-Kurs aktiv!
Bitte schreiben Sie sich in den TUWEL-Kurs ein, damit Sie auf die LVA-Unterlagen zugreifen können (dafür benötigen Sie KEINE nachträgliche LVA-Anmeldung im TISS).