Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage soziologische Grundbegriffe und Konzepte zu verstehen und im Kontext der Raumplanung anzuwenden. Sie haben ein Verständnis für den Zusammenhang von sozialem und gebautem Raum, soziale Ungleichheit und sozialen Wandel.
Auf Basis grundlegender Begrifflichkeiten wie Individuum und Gesellschaft, Normen, Werte, Rollen, Familie und Sozialisation, Alter, Macht, Herrschaft, Konflikt, sozialer und demografischer Wandel werden die theoretischen Grundlagen sowohl mikro- als auch makrosoziologischer Ansätze und ihre wissenschaftstheoretischen Hintergründe vorgestellt. Breiter Raum wird der Entstehung sozialer Ungleichheit und ihrer Beschreibung mit verschiedenen theoretischen Konzepten gewidmet (Klassen, Schichten, soziale Mobilität, soziale Milieus, Lebensstile, Gender, Migration und Integration). Zum Abschluss werden die vorgestellten Inhalte in Hinblick auf ihre Bedeutung für die Rolle von Raumplanung diskutiert.
Vortrag, Diskussion.
Diese LVA ist zusammen mit der VO Einführung in die Regionalwissenschaft, der VO Einführung in die Volkswirtschaftslehre und der VO Verfassungs- und Verwaltungsrecht Bestandteil des Bachelor Pflichtmodul 2: Gesellschaftliche und rechtliche Grundlagen I.
Für den Zugang zum Hörsaal gilt die Regel, dass die Gruppen A in geraden Wochen und die Gruppe B in ungeraden Wochen anwesend sein darf. Alle übrigen können der Lehrveranstaltung im Distance Learning Modus (Gruppe C) teilnehmen. Die Gruppen A und B werden aus den Studienbeginner*innen gebildet.
Schriftliche Klausur (100%)
Die Prüfung erfolgt als Take Home Exam über TUWEL. Prüfungstermine sind 25.01.2021, 22.03.2021 und 17.05.2021. Voraussetzung ist die Anmeldung zur LVA im Anmeldezeitraum.
Beachten Sie beim Verfassen der Ausarbeitung bitte die Richtlinie der TU Wien zum Umgang mit Plagiaten: https://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/ukanzlei/Lehre_-_Leitfaden_zum_Umgang_mit_Plagiaten.pdf
Für den Zugang zum Hörsaal gilt die Regel, dass die Gruppen A in geraden Wochen und die Gruppe B in ungeraden Wochen anwesend sein darf. Alle übrigen können der Lehrveranstaltung im Distance Learning teilnehmen.
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