Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die verschiedenen Typen von Sachverständigen zu unterscheiden, deren Rechte und Pflichten - abhängig vom jeweiligem Rechtsgebiet – zu definieren sowie die wesentlichen Anforderungen an ein Gutachten darzustellen. Darüberhinaus sind Studierende in der Lage Rechtsfragen im Zusammenhang mit behördlichen sowie straf- und zivilprozessrechtlichen Verfahren zu beantworten.
Definition und Unterscheidung der unterschiedlichen Sachverständigentypen u.a. in Amtssachverständige, nichtamtliche Sachverständige, Privatgutachter, Schiedsgutachter sowie in allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige. Behandlung der Fragen zur Sachverständigentätigkeit in den Rechtsgebieten Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht. Überblick über Rechte und Pflichten der Sachverständigen u.a. im Zusammenhang mit Standesregeln, Honorarrecht, Korruption und Urheberrecht
Einführung in das Privatrecht, Öffentliche Recht und Strafrecht; Einblick in das behördliche und gerichtliche Verfahren. Übersicht über die verschiedenen Sachverständigentypen in den verschiedenen Rechtsgebieten. Vertonung der VO-Unterlagen und Bereitsstellung weiterführender Informationen
Änderungen in der LVA aufgrund der Corona-Pandemie (Stand 10.02.2021) Da momentan nicht absehbar ist, ab wann Präsenzlehre wieder möglich sein wird, hat die TUW vorbeugend beschlossen, Distance Learning bis zum Ende des Sommersemsters 2021 für alle LVAs, für die das möglich ist, zu verlängern. Die gegenständliche VO wird ausschließlich in Distance Learning erfolgen. Die VO-Unterlagen werden in TUWEL zu den angeführten Terminen vertont zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit an 2 Terminen per Zoom Fragen zu stellen.
Allgemeine Hinweise: Es wird kein Skript zur LVA angeboten. Die VO-Unterlagen können als Lernunterlage verwendet werden.
Es wird an den in TISS veröffentlichten Prüfungsdaten unter Einsatz eines Videokonferenztools eine schriftliche online Prüfung abgehalten werden. Die Zugangsdaten werden in TUWEL bekanntgegeben werden. Sie werden vor der Prüfung in Gruppen eingeteilt und die Prüfungsangabe wird im TUWEL zur Verfügung gestellt werden. Die online Prüfung erfolgt unter Zuhilfenahme von 2 Endgeräten mit Kamera bspw. Laptop und Smartphone.
Dauer 1:45 = Prüfungszeit
Sie müssen während der gesamten Dauer der Prüfung Ihre Kamera eingeschaltet haben. Sollte es während der Prüfung oder bei der Abgabe technische Probleme geben, bitte dies an mich per E-Mail (elke.sagmeister@tuwien.ac.at) oder im Online Chat sofort melden und entsprechend dokumentieren (zB durch Abfotografieren, Video).
Meldet sich der_die betroffene Studierende nicht und ist auch nicht erreichbar, oder kann vom Studierenden nicht ausreichend glaubhaft gemacht werden, dass die technischen Probleme unverschuldet aufgetreten sind, gilt die Prüfung gemäß § 20 Abs. 7 Studienrechtliche Bestimmungen der Satzung der TU Wien als abgebrochen.
Zur Qualitätssicherung, Verhinderung der Nutzung von unerlaubten Hilfsmitteln und zur Sicherstellung der Eigenständigkeit der Leistung der Studierenden können bei schrifltichen Prüfungen unnerlab von längstens vier Wochen ab Ablegung der Prüfung (§ 74 Abs. 4 UG) auch folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einsatz von Programmen zur Identifikation von Plagiaten oder Textähnlichkeiten 2. mündliche Nachfragen zur Prüfung zur Plausibilisierung von Antworten
Bitte stellen Sie grundsätzlich Folgendes sicher:
- Ihr Internetzugang ist gemeinhin stabil.
- Der_die Studierende hat einen Prüfungsraum, den er_sie zur Prüfung allein nutzt.
- Der_die Studierende stellt im Rahmen seiner_ihrer Möglichkeiten sicher, dass keine Störungen (Telefon/Besuche etc.) während der Prüfungsdauer auftreten.
- Der_die Studierende hat ein Erstgerät (mit Lautsprecher, Kamera, Mikrophon) und auch ein Zweitgerät (Laptop oder PC) -beide internetfähig
- Hilfreiche und kostenfreie Scanner Apps sind Adobe Scan oder Office Lens.
Weitere Details zum Ablauf erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin via TUWEL/TISS.
Studierende, die für die Teilnahme an der Prüfung z.B. nicht über die erforderlichen technischen (bspw. instabile Internetverbindung, keine zwei Endgeräte mit Kamera) oder räumlichen Voraussetzungen verfügen, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Prüfung persönlich in Räumlichkeiten und mit der Infrastruktur der TU Wien unter persönlicher Aufsicht absolvieren. Die Studierenden haben diesen Bedarf im Rahmen der Prüfungsanmeldung den Prüfer_innen mitzuteilen.
Zum Inhalt der Prüfung
- Es geht um die Beantwortung von offenen Fragen (kein multiple-choice).
- Prüfungsstoff sind die VO-Unterlagen.
- Bis zu 24 Fragen, bestehend aus Lernfragen und Fallbeispielen.
- Die Beantwortung mit JA oder NEIN gilt nicht als Begründung und kann daher nicht gewertet werden.
- Es wird keine Berechnung von Gebühren gefordert.
- Keine Wiedergabe von gerichtlichen Instanzenzügen und die Zuordnung von örtlichen oder sachlichen Zuständigkeiten gem. dem Verfahrensrecht.
- Keine wörtliche Wiedergabe von Gesetzen gefordert - es muss jedoch bei Frage nach dem maßgebenden Paragrafen dieser genannt und dessen Inhalt richtig zugeordnet werden können.
Was ist erlaubt und was nicht?
- Während der Prüfung dürfen nur der Studierendenausweis bzw. amtlicher Lichtbildausweis auf dem Schreibtisch liegen. Gegenstände, wie Getränke oder Büromaterial sind erlaubt.
- Nicht erlaubt sind insbesondere die VO-Unterlagen, selbstgefertigte Dokumente, Checklisten etc., Bücher, Gesetzestexte, Kopfhörer, Smartphones und -watches, Notebooks, oder Tablets, die nicht für die Durchführung der Prüfung genutzt werden.
Bitte beachten Sie folgende RL zu Online Prüfungen: https://www.tuwien.at/index.php?eID=dms&s=4&path=Richtlinien%20und%20Verordnungen/Online_Pruefungen.pdf