Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage grundsätzliche Rechtsfragen im Bereich des Vertrags- und Haftungsrecht zu beantworten. Sie wissen, wie Verträge abgeschlossen werden, wie sie rechtliche Probleme bei der Vertragserfüllung einordnen und was die Konsequenzen solcher Störungen sind. Die Studierenden können klassische Vertragstypen unterscheiden und kennen die Spezifika von IT-Verträgen. Ziel der Vorlesung ist, die Kommunikation der Studierenden mit Juristen im Berufsleben zu erleichtert sowie, dass sie in ihrer praktischen Tätigkeit rechtliche Probleme im Bereich des Vertrags- und Haftungsrecht selbständig erkennen.
Einführung ins Privatrecht; Einführung ins Vertragsrecht; Vertragsabschluss; Sachenrecht (insb. Eigentumserwerb); Mängel des Vertrags; Leistungsstörungen; Haftungsrecht; klassische Vertragstypen, IT-Verträge.
Vorlesungsteil: Aufarbeiten des Stoffes anhand von PP-Folien und Text; Übungsteil: Wiederholung und Vertiefung des Stoffes anhand von Fallbeispielen, offenen und multiplechoice Fragen.
Alle weiteren Informationen finden sich im TUWEL-Kurs!
Schriftliche Klausur und Mitarbeit im Übungsteil.
Wichtig:
1.) Die Absolvierung des Übungsteils ist zwingende Voraussetzung für den Antritt zur schriftlichen Klausur.
2.) Zur Klausur werden ausschließlich jene Studierenden zugelassen, die zu dieser VU im Sommersemester 2024 in TISS gültig angemeldet sind!
3.) Für die angemeldeten Studierenden gilt durchgehend Anwesenheitspflicht. Das Fehlen bei der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung von der LV. Ansonsten ist ein einmaliges Fehlen zulässig. Jedes weitere Fehlen (unentschuldigt) nach der ersten Einheit führt zu einer negativen Beurteilung der LV.
Die Prüfung findet in Präsenz statt. Genaue Informationen zu den Prüfungsmodalitäten erhalten Sie über TUWEL. Sie müssen sich für den Prüfungstermin gesondert anmelden!
Für die angemeldeten Studierenden gilt durchgehend Anwesenheitspflicht. Das Fehlen bei der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung von der LV. Ansonsten ist ein einmaliges Fehlen zulässig. Zwei Mal Fehlen nach der ersten Einheit führt zu einer negativen Beurteilung der LV.
Keine.