Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage grundsätzliche Rechtsfragen im Bereich des Vertrags- und Haftungsrecht beantworten. Sie wissen, wie Verträge abgeschlossen werden, wie sie rechtliche Probleme bei der Vertragserfüllung einordnen und was die Konsequenzen solcher Störungen sind. Die Studierenden können klassische Vertragstypen unterscheiden und kennen die Spezifika von IT-Verträgen. Ziel der Vorlesung ist, die Kommunikation der Studierenden mit Juristen im Berufsleben zu erleichtert sowie, dass sie in ihrer praktischen Tätigkeit rechtliche Probleme im Bereich des Vertrags- und Haftungsrecht selbständig erkennen.
Einführung ins Privatrecht; Einführung ins Vertragsrecht; Vertragsabschluss; Sachenrecht (insb Eigentumserwerb); Mängel des Vertrags; Leistungsstörungen; Haftungsrecht; klassische Vertragstypen, IT-Verträge.
Vorlesungsteil: Aufarbeiten des Stoffes anhand von PP-Folien und Text; Übungsteil: Wiederholung und Vertiefung des Stoffes anhand von Fallbeispielen, offenen und multiplechoice Fragen.
Schriftliche Klausur und Mitarbeit im Übungsteil.
Wichtig:
1.) Die Absolvierung des Übungsteils ist zwingende Voraussetzung für den Antritt zur schriftlichen Klausur.
2.) Zur Klausur werden ausschließlich jene Studierenden zugelassen, die zu dieser VU im WS 2024/25 in TISS gültig angemeldet sind!
3.) Für die angemeldeten Studierenden gilt durchgehend Anwesenheitspflicht. Das Fehlen bei der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung von der LV. Ansonsten ist ein einmaliges entschuldigtes Fehlen zulässig. Jedes unentschuldigte Fehlen nach der ersten Einheit führt zu einer negativen Beurteilung der LV.
Da die Teilnehmeranzahl für die VU Haftungs- und Vertragsrecht auf 60 Personen beschränkt ist, gelten folgende Anmelderegeln:
Für die angemeldeten Studierenden gilt durchgehend Anwesenheitspflicht. Das Fehlen bei der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung von der LV. Ansonsten ist ein einmaliges entschuldigtes Fehlen zulässig. Jedes unentschuldigte Fehlen nach der ersten Einheit führt zu einer negativen Beurteilung der LV.
Keine.