Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, die in den für die facheinschlägige Praxis relevanten Lehrveranstaltungen vermittelten Kenntnisse praktisch umzusetzen, sich mit Fachleuten anderer baurelevanter Disziplinen auszutauschen und die praktische Umsetzung von Entwurfsvorgaben kritisch zu überprüfen.
Facheinschlägige Praxis
Im Rahmen der facheinschlägigen Praxis werden die in den relevanten Lehrveranstaltungen vermittelten Kenntnisse praktisch angewendet und die kritische Auswahl der jeweils einzusetzenden Tools geübt.
Die facheinschlägige Praxis kann nur im Bachelorstudium Bauingenieurwesen absolviert und als Freies Wahlfach angerechnet werden.
Technischer Bericht über die Tätigkeit, Bestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung der Sozialversicherung
Formular
Nicht erforderlich