Die Beurteilung der Blocklehrveranstaltung erfolgt über eine Mitarbeitsnote und eine Gruppenarbeit. Für einen positiven Abschluss ist es erforderlich, an mindestens zwei der vier Blocklehrveranstaltungen teilgenommen zu haben. Es besteht daher für 2 Blocklehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht.
Zur besseren Planbarkeit der Vorlesung bitte ich um eine Anmeldung vor Beginn der Vorlesung.
Theoretische Vorkenntnis auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik, im speziellen von Verbrennungsprozessen
Grundlagen des Anlagenbaus