Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage:
• einfache chemische Operationen und Messungen (Umkristallisieren, Destillieren, Sublimieren, Schmelzpunktbestimmung, Siedepunktbestimmung, Titration, … ) selbständig durchzuführen und dabei grundlegende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten;
• die Grundausrüstung eines Chemischen Laboratoriums zu benennen und diese richtig zu verwenden;
• das Vokabular eines Chemikers richtig zu verwenden und einfache Berechnungen (Mischungsrechnung, Stöchiometrie, Ausbeute, …) die für die Arbeit in einem chemischen Labor unerlässlich sind korrekt durchzuführen;
• den Ablauf und die Ergebnisse der durchgeführten Experimente sinnvoll und schlüssig in einem Laborjournal zu dokumentieren
• Reaktionsprodukte zu isolieren, aufzureinigen und ihre Reinheit zu bestimmen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.
Einführung in Praxis, Vokabular und Denkweise des Chemikers. Der Studierende erhält Einblick in folgende Dinge:
• Grundausrüstung eines chemischen Laboratoriums und deren Verwendung
• Durchführung verschiedener Grundoperationen wie Umkristallisieren, Destillieren, Sublimieren, Prüfung der Substanzreinheit (Schmelzpunkt, Siedepunkt), Titrationen, etc. sowie eine Einführung in die dahinterstehenden Theorien
• Führung eines Arbeitsjournals um Übung im Beobachten und Beschreiben von Experimenten zu sammeln
• Einführung in Konzepte der Chemie und Übungen zur Stöchiometrie;
• Durchführung und Aufarbeitung einer einfachen Reaktion, Isolierung und Reinigung der Reaktionsprodukte.
Kursbeginn 23.3.2020 12:00 Uhr
ACHTUNG!!! ORT der LABORPLATZÜBERNAHME: GM 3 Vortmann Hörsaal
Kursdauer: 23.3. - 24.4. 2020
Ort: Chemie-Neubau, 1. UG Hörerlabor
KURSTAGE: Montag 13:00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch 13:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 14:00 Uhr
CHEMIE HTL-ABSOLVENTEN MELDEN SICH PERSÖNLICH BEI PROF. KIRCHNER (BIS SPÄTESTENS 15. März), VORLAGE ALLER HTL-ZEUGNISSE NOTWENDIG. DANACH ANMELDUNG IM TISS.
Voraussetzung für eine Teilnahme an dieser Laborübung ist die Absolvierung einer Feuerlöschübung (FLÜ).
Die bzw. der Studierende muss zumindest alle Lehrveranstaltung(en) aus folgender LVA Liste positiv absolviert haben: