Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage...
- die privatrechtlichen Grundlagen des Versicherungswesens zu erläutern und auf konkrete Problemstellungen anzuwenden,
- Rechte und Pflichten der Vertragspartner umfassend zu erläutern und deren Tragweite zu beurteilen,
- Sonderregelungen für einzelne Versicherungszweige zu erklären,
- gesetzliche Regelungen der Versicherungsvermittlung, des vorvertraglichen Stadiums, des Vertragsabschlusses und der Vertragsbeendigung zu erläutern und
- diese an Hand von Gesetzestexten und Rechtssprechung anzuwenden.