Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage mit Folgen, Reihen zu arbeiten und deren Konvergenzverhalten zu unteruchen. Weiters können sie mit reellen Funktionen umgehen, sie auf Stetigkeit untersuchen sowie elementare Funktioinen differzieren und integrieren.
Reelle und komplexe Zahlen, elementare Funktionen, Potenzreihen, Differentialrechnung einer Veränderlichen, Integralrechnung einer Veränderlichen.
Achtung: Anmeldung ist erfolderlich!
Derzeit nur Online-Teilnahme möglich!
Kohorte A - ungerade Wochen FH HS1 - Nachname A-L
• KW41: 05.10.-09.10.2020
• KW43: 19.10.-23.10.2020
• KW45: 03.11.-06.11.2020
• KW47: 16.11.-20.11.2020
• KW49: 30.11.-04.12.2020
• KW51: 14.12.-18.12.2020
Kohorte B - gerade Wochen FH HS1 - Nachname M-Z
• KW42: 12.10.-16.10.2020
• KW44: 27.10.-30.10.2020
• KW46: 09.11.-13.11.2020
• KW48: 23.11.-27.11.2020
• KW50: 07.12.-11.12.2020
Schriftlich: Präsenz-Prüfung und/oder Online-Prüfung über TUWEL und Zoom.
Der genaue Prüfungsmodus ist im TUWEL Kurs ersichtlich. Sie benötigen zumindest einen Computer, eine Kamera und eine stabile Internetverbindung. Die gelösten Aufgaben mussen als pdf-file hochgeladen werden.
Einsichtnahme ist üblicherweise nach Aussendung der Noten via TISS im Sekretariat bei Fr.Rosta, Freihaus, 7.OG, Turm A.
Aufgrund von COVID-19 ist eine vorherige Terminvereinbarung via Mail unbedingt erforderlich.
Die Prüfung (Ludwig) im Juni 2021 wird sowohl als Onlineprüfung als auch als Präsenzprüfung angeboten!
Für die Präsenzprüfung ist folgendes zu beachten:
Studierende müssen bei Betreten der Gebäude an allen vier Hauptstandorten (Freihaus, Getreidemarkt, Gußhaus, Karlsplatz) ein gültiges, behördlich anerkanntes, negatives Covid-19-Testergebnis in Kombination mit dem Studierendenausweis vorlegen können.
§1 (2a) Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis gemäß Abs. 2 ist gleichzuhalten:
- ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte (Erst)Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung
- ein Genesungsnachweis gemäß § 4 Abs. 18 Epidemiegesetz 1950 oder
- ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde, oder
- ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
Kann kein derartiges Testergebnis vorgewiesen werden, ist die Teilnahme an Prüfungen nicht gestattet. Siehe auch den Orientierungsleitfaden: https://www.tuwien.at/tu-wien/corona/studierende
Da im Hörsaal nicht ausreichend viele Plätze vorhanden sind, gibt es eine Anmeldung in Gruppen (für ungerade Kalenderwochen mit Nachnamen A-L, für gerade Kalendarwochen mit Nachnamen M-Z, nur Online). Die Vorlesung wird zeitgleich in einem TUWEL Kurs übertragen (siehe E-learning). Der Stream kann auch zeitverschoben einige Tage später angesehen werden.
Kommen Sie nur in den Hörsaal, wenn Sie eine entsprechende Anmeldung haben! Wenn Sie Ihren Sitzplatz eingenommen haben, müssen Sie die Nummer des Sitzplatzes im TUWEL Kurs eingeben! Das ist eine Maßnahme, um gegebenenfalls Contract tracing zu ermöglichen.