Nach positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung sind Studierende in der Lage, ihre im Rahmen ihres Studiums erworbenen facheinschlägigen Fähigkeiten in Form von wissenschaftlicher Tätigkeit in Betrieben oder in außeruniversitären Forschungseinrichtungen erfolgreich einzusetzen, die für sie auch nach ihrem Studienabschluss als Arbeitgeber_innen dienen könnten.
wissenschaftliche Tätigkeit in Betrieben oder in außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Anwendung von Mathematik in der Praxis
Vorlage eines Dienstzeugnisses samt ausführlicher Beschreibung der Tätigkeit sowie der absolvierten Arbeitsstunden (mindestens 240 Stunden)
Nicht erforderlich